Björn Harms
28. März 2024
Seit Jahren steigen die Abrufe von Kontodaten durch Bundesbehörden rasant. Seit 2005 müssen Kreditinstitute über Konten, Depots und Schließfächer Auskunft geben, wenn staatliche Behörden eine entsprechende Anfrage stellen. Und das passiert immer häufiger. Das Bankgeheimnis, das eigentlich die Privatsphäre der Bürger schützen soll, gerät zunehmend zur Makulatur.
Während Kontoinformationen beim Bundeszentralamt für Steuern im Jahr 2005 lediglich 10.201 Mal abgefragt wurden, liegt die Zahl mittlerweile bei über 1,4 Millionen Abfragen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer hervor, die NIUS exklusiv vorliegt. Dieser wollte wissen, wie sich die Gesamtzahl der durchgeführten Kontenabrufe entwickelt hat.
„Das Bankgeheimnis in Deutschland ist tot“
Am 1. April 2005 war das sogenannte „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ in Kraft getreten, das die rot-grüne Regierung unter Kanzler Gerhard Schröder (SPD) in die Wege geleitet hatte. Es regelt, in welchen Fällen und durch welche Organe ein Kontenabruf zu Kontrollzwecken vorgenommen werden darf. Ziel des Gesetzes sei es, „eine gleichmäßige, gerechte Besteuerung aller Bürger zu gewährleisten“, schreibt das Bundeszentralamt für Steuern, das im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen von Christian Lindner (FDP) angesiedelt ist. „Darüber hinaus dient der Kontenabruf unter anderem dazu, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie Sozialleistungsmissbrauch einzudämmen und die Vollstreckung von öffentlichen-rechtlichen und privat-rechtlichen Forderungen zu unterstützen.“