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Haldenwang: Kritik „staatlichen Handelns“ ist jetzt Fall für Verfassungsschutz

Image by Sirisvisual

Max Roland

1. Apr. 2024

In einem Gastbeitrag nimmt Verfassungsschutzpräsident Haldenwang seine Behörde gegen Vorwürfe, eine „Gesinnungspolizei“ zu sein, in Schutz - mehrere Aussagen sind allerdings extrem besorgniserregend. Ein Mann im Krieg mit der Opposition.

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, hat in einem Gastbeitrag in der FAZ auf Kritik an seiner Behörde und seiner Person geantwortet. In der letzten Zeit tauchten „immer wieder Schlagzeilen und Beiträge auf, in denen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und seine Arbeit infrage gestellt werden“, schreibt Haldenwang. „Es ist die Rede von einer ‚Gesinnungspolizei‘, einer ‚Sprachpolizei‘ oder auch von einem ‚Regierungsschutz‘.“ Diese Kritik will der umstrittene Haldenwang ausräumen. 

„Um eines unmissverständlich klarzustellen: In Deutschland herrscht Meinungsfreiheit – und das ist gut so! Die Meinungsfreiheit ist tragender Bestandteil unseres Grundgesetzes und gehört zu den höchsten Gütern unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung.“ Auch der Verfassungschutz schütze die Meinungsfreiheit, schreibt Haldenwang weiter.

Wer staatliches Handeln kritisiert, wird zum Ziel

Das denken wir uns an dieser Stelle nicht aus: Dass Haldenwang auch an sich legitime Kritik ins Visier nehmen will, schreibt er im nächsten Absatz selbst. Das will er nämlich tun, „wenn an sich legitime Kritik und Meinungen in extremistische Agitation umschlagen, die die Grundfesten unserer demokratischen Ordnung erschüttern sollen.“ An sich legitime Kritik kann, auf Basis von schwammigen Kriterien wie angeblicher „Agitation“, zum Ziel von geheimdienstlichen Maßnahmen werden. Erschreckend ist daran auch, dass Haldenwang das völlig offen in eine große Zeitung schreibt, als wäre das gar kein Problem.



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