Tobias Riegel
12. Apr. 2024
Die in dieser Entwicklung indirekt vorgenommene Gleichsetzung der Regierung mit „der Demokratie“ ist abzulehnen. „Medienfreiheitsgesetz“, Digital Services Act, „Demokratiefördergesetz“ heißen einige weitere fragwürdige Projekte. Extra unscharfe Begriffe wie „Gefährdungspotenzial“ und neue Tatbestände wie „verfassungsfeindliche Delegitimierung des Staates“ verwischen wichtige Grenzen.
Seit dem 1. April gilt das neue Disziplinarrecht für Beamte. Der Bundestag hatte die Reform, welche „die bisher langwierigen“ Disziplinarverfahren beschleunigen soll, im November beschlossen, wie das ZDF schreibt. Bislang habe der Dienstherr eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur per Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht erreichen können. Diese Verfahren würden im Schnitt vier Jahre dauern, in denen die Betroffenen weiterhin einen beträchtlichen Teil ihrer Bezüge erhalten, so das ZDF.
Die Reform sehe vor, dass die Behörden künftig selbst eine Disziplinarverfügung gegen „extremistische Beamte“ erlassen können – die dann im Nachhinein vom Verwaltungsgericht geprüft wird. Die Verfügung könne sämtliche Disziplinarmaßnahmen einschließlich der Zurückstufung, der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und der Aberkennung des Ruhegehalts umfassen. Mehr lesen:
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